Die Stadtteile Döse einschließlich Grimmershörn bis zur Bernhardstraße, Duhnen und Sahlenburg gehören zur Kurzone 1 während die übrigen Stadtteile (Altenbruch, Berensch-Arensch, Cuxhaven-Innenstadt, Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt und Stickenbüttel) zur Kurzone 2 gehören.
Vom Gästebeitrag befreit sind:
Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden; sollten sie jedoch z. B. den Strand nutzen, ist der reguläre Strandeintritt zu entrichten. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“). Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben.