Gästekarte & Strandeintritt in Cuxhaven

Jetzt neu in Cuxhaven: Die digitale Gästekarte fürs Smartphone

Mit der digitalen Gästekarte haben Sie Ihre Gästekarte immer in der Hosentasche dabei – ohne lästigen Papierkram!

Mit der einfachen und zukunftsorientierten Handhabung der Gästekarte versuchen wir Ihnen Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten und entwickeln so den Tourismus in Cuxhaven weiter nachhaltiger.

So geht’s

  • Geben Sie bei der Buchung Ihre E-Mail-Adresse mit an. Ihre Gastgeber setzen beim Anlegen Ihrer Gästekarte bei „digitale Gästekarte“ einen Haken.

  • Nun bekommen Sie eine E-Mail. Hier bestätigen Sie mit einem Klick auf den Link, dass wir Ihnen ihre digitale Gästekarte zuschicken sollen.

  • Jetzt ist es soweit: In der zweiten E-Mail finden Sie im Anhang Ihre digitale Gästekarte! Diese können Sie als PDF-Datei (.pdf) unter Ihren Dateien oder als Wallet-Datei (.pkpass) in einer Wallet-App speichern. So steht Ihnen die digitale Gästekarte auch ohne Internet-Verbindung zur Verfügung

Durch das Abspeichern auf dem Smartphone ist die Karte ständig verfügbar und unterstützt somit den bequemen Umgang mit der Gästekarte.

Hinweis: Die digitale Gästekarte gibt es aktuell nur für die Übernachtungsgästekarte. Der Strandeintritt ist weiterhin vor Ort bei den Strandkassierern erhältlich. Die digitale Gästekarte ist ein Zusatzangebot zur Papiergästekarte und dem Meldeschein. Bitte beachten Sie, dass der Meldeschein weiterhin handschriftlich unterschrieben werden muss.

Tipp: Nutzen Sie das freie WLAN am Strand „CUX-Gast“, um Ihre Gästekarte herunterzuladen!

Cuxhaven ist ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad.

Diese Auszeichnung erhalten nur Tourismusorte, die aufgrund ihrer klimatischen Bedingungen, natürlichen Gegebenheiten, Kur- und Freizeiteinrichtungen über geeignete Voraussetzungen verfügen. Der Gästebeitrag wird durch die Unterkunftgeber eingezogen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind vom Gästebeitrag befreit. Tagesgäste entrichten ihre Gebühr beim Zugang an den Strand bei den Gästebetreuern der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH.

Je mehr Gäste ihren Beitrag oder den Strandeintritt entrichten, desto mehr finanzielle Mittel stehen für Gästeeinrichtungen und den Gästeservice zur Verfügung.

Die jeweils aktuelle Satzung finden Sie hier.

Der Gästebeitrag im Nordseeheilbad Cuxhaven

Kurzone Saison A Saison B
  01.01. - 07.01., 03.04. - 16.04., 01.05. - 31.10. und 23.12. - 31.12. die übrige Zeit eines jeden Jahres
Kurzone 1 3,80 EUR 3,00 EUR
Kurzone 2 3,00 EUR 2,60 EUR
     

Die Stadtteile Döse einschließlich Grimmershörn bis zur Bernhardstraße, Duhnen und Sahlenburg gehören zur Kurzone 1 während die übrigen Stadtteile (Altenbruch, Berensch-Arensch, Cuxhaven-Innenstadt, Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt und Stickenbüttel) zur Kurzone 2 gehören.

Vom Gästebeitrag befreit sind:
Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden; sollten sie jedoch z. B. den Strand nutzen, ist der reguläre Strandeintritt zu entrichten. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“). Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben.

Vorteile mit Ihrer Gästekarte

Freier Zugang zu den Stränden, kostenlose maritime Veranstaltungen, reduzierter Eintritt in Schwimmbädern, Museen und Theatern: Die Gästekarte im Nordseeheilbad bietet viele Vorteile.

Neben dem Nordseeheilbad Cuxhaven erkennen das Nordseebad Otterndorf, der Erholungsort Wingst, das Moorheilbad Bad Bederkesa und die Wurster Nordseeküste gegenseitig ihre Gästekarten an und gewähren somit zahlreiche weitere Vergünstigungen für Urlauber im Cuxland.

Muss denn Gästebeitrag sein?

Wozu ist er gut? Was wird damit gemacht? Beim Gästebeitrag handelt es sich um einen finanziellen Beitrag für den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb von Tourismus-Einrichtungen und Serviceleistungen für unsere Gäste, z. B. das Wiederherstellen der Strände nach der Sturmsaison, der Wattrettungsdienst und der Betrieb der touristischen Bäder sowie die Durchführung von Gästeveranstaltungen etc.
Für diese Aufwendungen zahlen Sie Ihren Beitrag. Die Stadt Cuxhaven kann aus finanziellen Gründen auf diese Einnahmen auch nicht verzichten. Sie und ihre Bürger steuern zusätzlich einen erheblichen Anteil dazu bei, damit wir Ihnen das gewünschte Urlaubsangebot präsentieren können. Jeder Euro Ihres Gästebeitrages kommt Ihnen somit wieder zugute.

Wofür verwenden wir Ihren Gästebeitrag in Cuxhaven?

Der Strandeintritt im Nordseeheilbad Cuxhaven

Kurzone Saison A Saison B
  01.01. - 07.01., 03.04. - 16.04., 01.05. - 31.10., 23.12. - 31.12. 08.01. - 02.04., 17.04. - 30.04., 01.11. - 22.12.
Kurzone 1 3,90 EUR 3,10 EUR
Kurzone 2 3,10 EUR 2,70 EUR

Die Stadtteile Döse einschließlich Grimmershörn bis zur Bernhardstraße, Duhnen und Sahlenburg gehören zur Kurzone 1 während die übrigen Stadtteile (Altenbruch, Berensch-Arensch, Cuxhaven-Innenstadt, Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt und Stickenbüttel) zur Kurzone 2 gehören.

 

Vom Strandeintritt befreit sind:

  • Einwohner der Stadt, die nachweisen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt halten,
  • Gästekarteninhaber nach Vorlage der gültigen Gästekarte: Nordseeheilbad Cuxhaven, Nordseebad Otterndorf, Erholungsort Wingst, Moorbad Bad Bederkesa und Gemeinde Wurster Nordseeküste,
  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • Schwerbehinderte, die laut amtlichen Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 nachweisen oder einen Nachweis gemäß § 7 Absatz 1 Gästebeitragssatzung vorlegt,
  • eine Begleitperson je schwerbehinderter Person, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen "B") oder einen Nachweis gemäß § 7 Absatz 1 Gästebeitragssatzung vorlegt,
  • Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (Bundesfreiwilligendienst) mit Dienststelle in der Stadt.

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