Mund-Nasen-Bedeckung
Mit der Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten
(Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 1. April 2022 (gültig ab 3. April 2022) werden die Beschränkungen weitestgehend zurückgefahren.
Bitte beachten Sie, dass private Unternehmen (Beherbergung, Gastronomie, Verkehr etc.) die Regelungen individuell ändern und umsetzen können.
Für die Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH und ihre Betriebsteile gilt folgende Regelung:
Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) zu tragen.
Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen.